"Die Rahmenbedingungen sind nun geschaffen worden, um einen großen Schritt nach vorne zu machen", sagt Harry Wagner, Professor für Intermodale Mobilität und KI an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Damit spricht er die rechtlichen Voraussetzungen an, die in Deutschland für das automatisierte Fahren auf Level 4 bestehen. So gilt seit dem vergangenen Jahr ein Gesetz, das dies in fest definierten und beherrschbaren Bereichen bereits erlaubt, zum Beispiel auf einem Campus oder zu Transportzwecken auf einem Flughafen. So ein Bereich, genannt Operational Design Domain (ODD), wird nach Faktoren wie Verkehrsteilnehmern, Fahrbahntyp oder auch Witterung ausgewählt.
Im Mai dieses Jahres wurde das Gesetz durch eine Verordnung ergänzt. Ein stimmiger Rechtsrahmen soll demnach durch Ergänzungen im Straßenverkehrsrecht geschaffen werden. Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die Entwicklung nicht an Dynamik verliert. Und dient als Zwischenlösung, bis eine Einigung auf europäischer Ebene gefunden wird. Deutschland bleibt also dran.
Der Gesetzgeber will, dass autonome Kraftfahrzeuge auch im öffentlichen Verkehr betrieben werden können. Doch auf Autobahnen und in Städten sind solche Autos bisher, wenn überhaupt, nur testweise unterwegs. Wagner und andere Experten wissen: Die rechtliche Seite ist nur die Basis für den Fortschritt. Vorangeschritten werden muss erst noch. Und zwar gewaltig. Denn der Schritt auf Level 4 gleicht eher einem großen Sprung. Er ist viel größer als die Schritte zwischen den Leveln 1 bis 3 (siehe Kasten), weil auf Level 4 erstmals ein Fahrzeug sämtliche Fahraufgaben übernimmt.
"Ein solches Auto hat zwar noch Lenkrad, Gaspedal und Bremse", erklärt Wagner. Es komme aber komplett ohne Fahrer aus. Erst wenn das Fahrzeug an seine Systemgrenzen gerät, weil es etwa den Betriebsbereich verlässt, gibt es die Kontrolle wieder an den Menschen ab.