Illustrative Darstellung eines Hautscans
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01.10.2026 VDE dialog

Vertrauen in KI: Kontrolle ist besser

Muss die KI demnächst zum TÜV? Künstliche Intelligenz hält Einzug in immer sensiblere Bereiche, aber ihre Entscheidungswege bleiben häufig weiter in der „Blackbox“ verborgen. Also müssen Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang her. Welche Rolle der EU AI Act dabei spielt – und warum man KI auch mal in den Sandkasten setzen sollte.

Von Julian Hörndlein

Ist es nur ein harmloser Leberfleck oder sollte man dringend handeln? Die Antwort liefert der Blick auf den Computerbildschirm: Dort zeigt ein Programm auf Basis von Künstlicher Intelligenz auffällige Hautveränderungen an, die sich der Hautarzt genauer ansehen sollte. Die menschliche medizinische Expertise bleibt dabei weiterhin die Grundlage für die Diagnose. Im persönlichen Gespräch wird der weitere Behandlungsfahrplan erörtert – zwischen Arzt und Patient herrscht seit jeher ein besonderes Vertrauensverhältnis. Was passiert aber in so einem Fall, wenn KI immer stärker in die Diagnose involviert ist? „Es gibt sowohl Vertrauen zwischen Arzt und Patient als auch ein Vertrauen in die verwendete Technologie“, sagt Joachim Bürkle, Geschäftsführer des AI Quality & Testing Hub (AIQ), mit dem der VDE und das Land Hessen als Gesellschafter zuverlässige Qualitätsprüfungen für KI-Systeme entwickelt.

Das Beispiel aus der Hautarztpraxis zeigt, wie nah KI inzwischen am Alltag vieler Menschen ist. Die Technologie wirkt längst „unsichtbar“ in kritischen Infrastrukturen, Fahrzeugen oder Assistenzsystemen – und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen. „Vertrauen in KI ist zentral, weil KI inzwischen in allen Lebensbereichen Einzug gehalten hat“, weiß Joachim Bürkle.

Vertrauen ist aber nicht gleich Vertrauen: Martin Schneider, Gruppenleiter Testen am Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS unterscheidet zwischen der Vertrauenswürdigkeit der KI und dem Vertrauen, das Nutzerinnen und Nutzer den Technologien entgegenbringen. Die Vertrauenswürdigkeit hängt vor allem mit verschiedenen Qualitätsparametern zusammen, dazu zählen Robustheit, Sicherheit, Transparenz und Erklärbarkeit. „Die Erklärbarkeit ist für die Vertrauenswürdigkeit sehr wichtig“, erläutert er und spricht das Schlagwort „Explainable AI“ an. Darunter versteht man Ansätze, die Entscheidungswege von KI nachvollziehbar, überprüfbar und kontrollierbar zu machen. Programme arbeiteten früher weitgehend deterministisch. Bei KI steht hingegen die sogenannte Blackbox häufig in der Kritik, nicht zuletzt aufgrund von Fehlern oder Halluzinationen.

Um Licht in das Dunkel der Blackbox zu bringen, existieren verschiedene Ansätze. Vielversprechend sind unter anderem das LIME- und SHAP-Verfahren. Vereinfacht gesagt zeigt LIME – die Abkürzung steht für „Local Interpretable Model Agnostic Explanations“ – an, welche Faktoren Einfluss auf das Ergebnis hatten. So zum Beispiel in unserer Hautarztpraxis: Dort würde LIME zeigen, welche Bildpunkte auf dem Kamerabild dafür verantwortlich waren, dass die Stelle als auffällig gekennzeichnet wurde. Das „Shapley-Additive-Explanations-Modell“ SHAP geht noch weiter und berechnet, welchen Anteil eine bestimmte Information an einer KI-Entscheidung hatte. „Man variiert die Eingabe, um herauszufinden, was genau eine Rolle gespielt haben könnte“, sagt Martin Schneider. Solche Ansätze schaffen die technischen Voraussetzungen dafür, die Entscheidungswege nachvollziehbarer zu machen – und bilden damit die Grundlage für die Regelungen des EU AI Acts.

Mit der Verordnung hat die Europäische Union eine Vorreiterrolle eingenommen. Sie stellt Regeln für den Umgang mit KI auf und setzt dabei auf einen vierstufigen risikobasierten Ansatz. Je höher das Risiko wird, desto strenger sind auch die Regeln. „In Hochrisikobereichen spielt das Thema Vertrauen eine größere Rolle“, erklärt Joachim Bürkle. Als hochriskant definiert der AI Act den Einsatz von Systemen etwa in kritischen Infrastrukturen, im Bildungssektor oder in der Justiz.

Zaun mit einem Loch

Die KI in den Sandkasten setzen, aber richtig
Wie schnell das Vertrauen in KI ohne diese Regularien an Grenzen stoßen kann, hat der Cyberangriff eines KI-Modells von OpenAI auf die Plattform Hugging Face im Juli gezeigt. In der Annahme, es gebe bei Hugging Face entsprechende Daten für die Lösung des Branchen-Tests ExploitGym zu finden, verschaffte sich das Modell den Zugang zu den Firmendaten. Im Normalfall werden solche KI-Modelle mit dem sogenannten Sandboxing in einer isolierten Umgebung getestet. Der KI sei es laut Experte Schneider gelungen, aus der Sandbox auszubrechen. Er sieht ein Versagen bei den Verantwortlichen: „Da liegt eine Schwäche bei den Rahmenbedingungen des KI-Modells vor.“ Man hätte der KI beibringen müssen, was sie dürfe – und auch, was nicht. Der Forscher empfiehlt zusätzlich zum Sandboxing sogenannte Guardrails. „Man beschränkt dabei die Freiheitsgrade, die das Modell hat.“ Genau das ist beim Hugging-Face-Angriff nicht ausreichend geschehen: OpenAI soll die Schutzmechanismen sogar bewusst reduziert haben.
 

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Die Verantwortlichkeiten im Umgang mit KI sind im AI Act klar geregelt. Hersteller von KI-Systemen, sogenannte Anbieter, müssen dafür sorgen, dass der KI-Einsatz transparent gemacht wird und die Ergebnisse „belastbar und zuverlässig“ sind. Die Betreiber hingegen sind dafür verantwortlich, dass die Benutzer über die notwendige Kompetenz, Ausbildung und Befugnisse verfügen. In der Praxis bedeutet das: Hersteller müssen sicherstellen, dass etwa ihr Hautkrebs-Screening mit möglichst allen Hauttypen und -tönen trainiert wurde und später zuverlässig funktioniert. Das medizinische Personal trägt weiterhin die Verantwortung für die Diagnose. Das ist häufig leichter gesagt als getan, denn die gesetzlichen Formulierungen sind bisweilen schwammig. „Der AI Act beschreibt, was Systeme erfüllen sollen, aber nicht, wie sie es erfüllen sollen“, weiß Forscher Schneider. Die Formulierungen müssten laut ihm noch mit Leben gefüllt werden.

Genau das passiert aktuell an verschiedenen Stellen, darunter sowohl am Fraunhofer FOKUS als auch im AI Quality & Testing Hub. Sie entwickeln Regelwerke, nach denen die KI-Systeme überprüft werden können. „Der AI Act bildet die Grundlage für unser Testing-Framework“, erklärt Joachim Bürkle. Das Framework des AIQ prüft unter anderem die Parameter Datenqualität, Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit, Bias und Transparenz. Der AIQ achtet besonders auf die Rolle des Menschen als Teil des KI-Systems. „KI sollte nicht an die Stelle der medizinischen Verantwortung treten“, sagt Joachim Bürkle. Entscheidend seien geprüfte Daten, eine nachgewiesene Leistungsfähigkeit des Modells sowie die Betrachtung unterschiedlicher Patientengruppen. Das AIQ und VDE Health treiben aktuell die CE-Zertifizierung von KI-Software in der Medizin voran.

Die aktuellen Herausforderungen rund um KI sind groß – aber nicht unlösbar. Martin Schneider und Joachim Bürkle sind überzeugt davon, dass Zertifizierungen und Prüfsiegel einen Beitrag leisten können, um das Vertrauen in KI zu steigern. Für die Unternehmen bedeutet das keinesfalls Gängelung: „Ein verantwortungsvoller Umgang mit KI schafft die Voraussetzungen dafür, dass KI dauerhaft akzeptiert und wirtschaftlich erfolgreich eingesetzt werden kann“, sagt Bürkle. Schneider plädiert trotz der Chancen dafür, eine gesunde Portion Skepsis an den Tag zu legen. Schließlich steigt man auch nicht in ein Auto ohne gültige TÜV-Plakette ein. Da liegt es auf der Hand, dass künftig vielleicht auch Algorithmen regelmäßig zum „KI-TÜV“ müssen. Die Grundlagen dafür werden aktuell geschaffen.

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