Sie haben gesagt, es wird nicht nur einen Batteriepass geben, sondern viele. Das müssen Sie erklären.
Ab Februar 2027 wird für den Batteriepass für jede große Batterie, die in der EU verkauft wird, der sogenannte Economic Operator verantwortlich und haftbar sein – also die Organisation, welche die Batterien in Verkehr bringt. Bei Automobilbatterien beispielsweise ist das der Fahrzeughersteller, der das Auto verkauft, in dem die Batterie installiert ist. Also nicht die Batteriezellhersteller – das ist eine wichtige Unterscheidung. Bei stationären Batterien werden es die Systemanbieter sein, welche die fertige Batterie auf dem Strommarkt zum Beispiel dem Netzanbieter verkaufen. Wie er die Umsetzung angeht, bleibt ihm überlassen. Das bedeutet, ein Autobauer wie zum Beispiel Volkswagen wird eine eigene Lösung entwickeln oder entwickeln lassen können. BMW wird möglicherweise eine andere haben. BYD ebenso. Und so weiter. Aber wenn jeder seine eigene Lösung baut, wird es unübersichtlich und extrem teuer, weil ja jeder wieder von vorne anfängt. Daher haben wir versucht, für die inhaltlichen Methoden und die technischen Systeme Vorschläge zu unterbreiten, um eine harmonisierte Grundlage zu schaffen.
Wie beurteilen Sie denn den Batteriepass? Wird damit das Ziel erreicht werden, die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen?
Ich denke schon. Dass zum Beispiel granulare CO2-Daten, die produktspezifisch sind, erhoben werden – das ist revolutionär. Das gibt es bisher noch nirgendwo auf der Welt. Und das ist für das Management von CO2 über Lieferketten hinweg wirklich ganz entscheidend. Weil es jetzt erstmals möglich sein wird, dass beispielsweise Automobilhersteller von den Batteriezellen-Herstellern abfragen können: „Wie viel CO2 hat denn diese Zelle jetzt als Rucksack an deinem spezifischen Produktionsstandort?“ Somit kann ein Unternehmen mit den CO2-Kosten viel aktiver und strategischer umgehen. Dass auch Konstruktionsskizzen und Daten zum Gesundheitszustand der jeweiligen Batterie im Batteriepass enthalten sein müssen, ist ebenfalls großartig. Gerade für die breite Masse von Reparaturwerkstätten. Diese wären sonst abhängig davon, dass ihnen die Automobilhersteller den Zugang zu diesen Daten gewähren.
Aber wie groß ist der Aufwand für die Unternehmen, der durch die Anforderungen des Batteriepasses entsteht?
Man hört zunehmend die Klage, dass der Batteriepass so viel zusätzlichen Aufwand erzeugt. Aber die meisten Daten, die im Batteriepass gefordert sind, werden ohnehin schon erhoben. Unter anderem aufgrund von Gesetzgebungen, die schon existieren – zum Beispiel der Regulierung für gefährliche Chemikalien, REACH, oder auch durch Anforderungen der Batterieregulierung selbst, etwa zum CO2-Fußabdruck. Auch Informationen zur Produktsicherheit müssen ohnehin schon vorgehalten werden. Nur werden jetzt diese Anforderungen eben in einem Gesetz zusammengefasst, digitalisiert und hoffentlich stärker harmonisiert.
Aber Unternehmen müssen nicht nur statische, sondern auch dynamische Daten im Batteriepass bereitstellen – also solche, die sich im Laufe des Lebenszyklus einer Batterie verändern.
Das sind aber nur wenige Punkte. Denn das, was sich über die Lebenszeit hinweg verändern kann, sind de facto nur die negativen Events wie etwa ein Unfall und der State of Health. Und die negativen Events werden jetzt bereits in Pkw ständig mitgeschrieben -schon allein aus Sicherheitsgründen. So werden zum Beispiel Unfälle von jedem neueren Auto festgehalten. Dafür braucht man jetzt keine neue Sensorik. Was wirklich dynamisiert passiert, ist der State of Health – also der aktuelle Lebenszyklus-Status. Wie dieser erhoben werden soll, ist noch eine methodische Frage, die gerade auf Ebene der UN weltweit harmonisiert wird.